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Am 18. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/452 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche befristete Aufgabe übertragen wurde, die ukrainischen Behörden mit dem Ziel zu beraten, den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine nach Polen, Rumänien und in die Slowakei sowie den Fluss humanitärer Hilfe in die Ukraine zu erleichtern.
Am 18. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/452 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die befristete zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, die…
Am 18. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/452 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, die ukrainischen…
Am 13. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/638 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, den ukrainischen…
Am 13. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/638 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, die ukrainischen…
Am 13. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/638 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, die ukrainischen…
Folgender Artikel wird in den Beschluss 2014/486/GASP eingefügt: Befristete Aufgaben (1) Ab dem 18. März 2022 bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Politische und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.