Erwägungsgrund 2 32026D1105
Am 27. Mai 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/1096 angenommen, mit dem die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2026 verlängert wurden. Mit dem genannten Beschluss wurden zudem alle Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufgehoben, um den alle Seiten einschließenden politischen Übergang sowie die rasche wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung Syriens im Einklang mit einem schrittweisen und umkehrbaren Ansatz zu unterstützen. Der Rat hat jedoch seiner Forderung nach Rechenschaftspflicht entsprechend restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit dem al-Assad-Regime sowie restriktive Maßnahmen aus Sicherheitsgründen aufrechterhalten. Gleichzeitig hat der Rat zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen diejenigen verhängt, die gegen Menschenrechte verstoßen und Instabilität in Syrien schüren.