Art. 1 Nr. 5 Buchst. a 32022D2063BESCHLUSS (EU) 2022/2063 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/637 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien (EZB/2022/35)
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 5 Buchst. a 32024D1167BESCHLUSS (EU) 2024/1167 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung der Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont Europa
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 Buchst. d 32024D1025BESCHLUSS (GASP) 2024/1025 DES RATES vom 4. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32026D1157BESCHLUSS (GASP) 2026/1157 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Artikel 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 2 Buchst. a 32023D1165BESCHLUSS (EU) 2023/1165 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/563 in Bezug auf den Betrag der Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau
Absatz 1 erhält folgende Fassung: