Erwägungsgrund 1 32026D1172
Die Union ist Vertragspartei des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 (im Folgenden „Übereinkommen von 2007“) und Mitglied der Internationalen Kaffeeorganisation (International Coffee Organization — im Folgenden „ICO“). Das Übereinkommen von 2007 wurde von der Union mit dem Beschluss 2008/579/EG des Rates geschlossen und ist am 2. Februar 2011 in Kraft getreten.