Art. 1 32026D1172Die Unterzeichnung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2022 wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt.
Art. 2 32024D1830BESCHLUSS (EU) 2024/1830 DES RATES vom 17. Juni 2024 über den Abschluss des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse im Namen der Europäischen Union
Die nach Artikel 67 Absatz 2 des Übereinkommens erforderliche Zuständigkeitserklärung (im Folgenden „Zuständigkeitserklärung“) wird im Namen der Union genehmigt…
Erwägungsgrund 3 32008D0075BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat zur Benennung des Verwahrers des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 (2008/75/EG)
Gemäß Artikel 2 Absatz 10 des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 2007 wird der künftige Verwahrer des Übereinkommens im Rahmen des geltenden Internationalen…
Art. 1 32008D0579BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2008 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2008/579/EG)
Das internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Erwägungsgrund 1 32026D1172Die Union ist Vertragspartei des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 (im Folgenden „Übereinkommen von 2007“) und Mitglied der Internationalen…