Erwägungsgrund 6 32011D0731BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2011 über den Abschluss des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 im Namen der Europäischen Union (2011/731/EU)
Die Gemeinschaft hat am 2. November 2007 das Übereinkommen von 2006 unterzeichnet. Alle Mitgliedstaaten haben ihre Absicht bekundet, es zu ratifizieren.
Erwägungsgrund 3 32022D2524BESCHLUSS (EU) 2022/2524 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen wurde am 20. Juli 2022 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2022/781 des Rates im Namen der…
Erwägungsgrund 5 32012D0189BESCHLUSS DES RATES vom 26. März 2012 über den Abschluss des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010 (2012/189/EU)
Da die Europäische Union Vertragspartei des Übereinkommens von 2001 ist und die Unterzeichnung des Übereinkommens sowie die Hinterlegung ihrer Urkunde für die…
Erwägungsgrund 3 32014D0664BESCHLUSS DES RATES vom 15. September 2014 über den Standpunkt, der im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven einzunehmen ist (2014/664/EU)
Ein neues Übereinkommen wird derzeit noch im IOR verhandelt. Es ist nunmehr gewiss, dass das Übereinkommen nicht bis zum Termin des 31. Dezember 2014…
Erwägungsgrund 5 32011D0731BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2011 über den Abschluss des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 im Namen der Europäischen Union (2011/731/EU)
Die Europäische Gemeinschaft war Vertragspartei des Übereinkommens von 1994. Das Übereinkommen von 2006 wird zu den Zielen der Europäischen Union im Bereich der…
Erwägungsgrund 3 32023D1056BESCHLUSS (EU) 2023/1056 DES RATES vom 25. Mai 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen wurde am 1. Februar 2023 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2022/2492 im Namen der Union…