Erwägungsgrund 7 32026D1099BESCHLUSS (EU) 2026/1099 DES RATES vom 27. April 2026 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen („Übereinkommen von Peking über Zwangsveräußerungen von Schiffen“) im Namen der Europäischen Union
Im Übereinkommen ist vorgesehen, dass die Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration eine Erklärung abzugeben hat, in der sie die in diesem…
Erwägungsgrund 6 32026D1099BESCHLUSS (EU) 2026/1099 DES RATES vom 27. April 2026 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen („Übereinkommen von Peking über Zwangsveräußerungen von Schiffen“) im Namen der Europäischen Union
Die Union sollte in Bezug auf die Bereiche eine Vertragspartei des Übereinkommens werden, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, d. h.…
Erwägungsgrund 8 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Die Union hat die ausschließliche Zuständigkeit für die Übernahme der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in Bezug auf ihre eigenen Organe und öffentliche…
Erwägungsgrund 5 32023D1076BESCHLUSS (EU) 2023/1076 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen
Unter das Übereinkommen fallen Bereiche, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, und andere Bereiche, für die die Zuständigkeit bei den…
Erwägungsgrund 6 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Die Union sollte dem Übereinkommen nur in Bezug auf die Bereiche beitreten, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, d. h. insoweit sich…
Erwägungsgrund 6 32019D0683BESCHLUSS (EU) 2019/683 DES RATES vom 9. April 2019 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu werden (SEV-Nr. 218)
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Übereinkommen in Bezug auf jene Teile des Übereinkommens, die in die ausschließliche Zuständigkeit der…