Erwägungsgrund 3 32024D1837BESCHLUSS (GASP) 2024/1837 DES RATES vom 28. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32026D0122BESCHLUSS (GASP) 2026/122 DES RATES vom 16. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32026D0263BESCHLUSS (GASP) 2026/263 DES RATES vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32024D1804BESCHLUSS (GASP) 2024/1804 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32025D0085BESCHLUSS (GASP) 2025/85 DES RATES vom 13. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32024D1025BESCHLUSS (GASP) 2024/1025 DES RATES vom 4. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden —