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Der Beschluss (GASP) 2024/385 wird wie folgt geändert:
Der Titel erhält folgende Fassung: „Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad sowie gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen“
In Artikel 1 werden folgende Absätze eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die Mitglied des Politbüros der Hamas (im Folgenden ‚Politbüro‘) sind, in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen. (1b) Die Mitglieder des Politbüros werden nicht in die im Anhang enthaltene Liste der Personen und Organisationen aufgenommen oder auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen, die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die von der Hamas verübten Gewalttaten ausüben.“
Artikel 2 wird wie Folgt geändert:
In Absatz 1 erhält die Einleitung folgende Fassung:
Die folgende Absätze werden eingefügt: „(1a) Sämtliche Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen, die sich unmittelbar oder mittelbar im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter Kontrolle von im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die Mitglieder des Politbüros sind, befinden, werden eingefroren. (1b) Die Mitglieder des Politbüros werden nicht in die im Anhang enthaltene Liste der Personen und Organisationen aufgenommen oder werden nicht auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die von der Hamas verübten Gewalttaten ausüben.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.