Erwägungsgrund 1 32026D1180
Nach Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses 2014/486/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, entsprechende Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) zu fassen, einschließlich insbesondere des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.