Erwägungsgrund 2 32026D1199
Die Unterzeichnung und der Abschluss des Abkommens wurden im Namen der Europäischen Union mit den Beschlüssen 2011/634/EU und 2012/189/EU des Rates genehmigt. Die Europäische Union ist Vertragspartei des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010 und Mitglied der Internationalen Kakaoorganisation.