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Auf der 20. Sitzung des mit Artikel 67 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eingesetzten Ausschusses der Vertragsparteien ist im Namen der Union folgender Standpunkt zu vertreten:
Es werden keine Einwände gegen die Annahme der folgenden Rechtsakte erhoben:
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Bosnien und Herzegowina (Dokument IC-CP(2026)4-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Zypern (Dokument IC-CP(2026)5-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Estland (Dokument IC-CP(2026)6-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Georgien (Dokument IC-CP(2026)7-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Deutschland (Dokument IC-CP(2026)8-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Island (Dokument IC-CP(2026)9-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Norwegen (Dokument IC-CP(2026)10-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Rumänien (Dokument IC-CP(2026)11-prov.);
Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf die Schweiz (Dokument IC-CP(2026)12-prov.).
Die Union enthält sich bei der Wahl von fünf Mitgliedern der Sachverständigengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) der Stimme.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.