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Die Lieferung eines Teils der Ausrüstung an die Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien hat sich verzögert und wird erst nach Ablauf des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2024/2015 abgeschlossen werden. Daher sollte der genannte Durchführungszeitraum um 15 Monate, vom 22. Juli 2027 bis zum 22. Oktober 2028, verlängert werden.
Die Lieferung bestimmter Ausrüstung an die Streitkräfte der Republik Moldau hat sich verzögert und wird erst nach dem Ende des Durchführungszeitraums des…
Die Lieferung bestimmter Ausrüstung an die Streitkräfte der Republik Moldau hat sich verzögert und wird erst nach dem Ende des Durchführungszeitraums des…
Die Lieferung bestimmter spezifischer Ausrüstung an die Streitkräfte der Republik Moldau verzögert sich über das Ende des Durchführungszeitraums des Beschlusses…
Die vollständige Durchführung der geplanten Unterstützung der beninischen Streitkräfte wird erst nach Ablauf des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP)…
Der Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2024/1455 muss um acht Monate, vom 21. November 2026 bis zum 21. Juli 2027, verlängert werden.
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.