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Die vollständige Durchführung der geplanten Unterstützung der beninischen Streitkräfte wird erst nach Ablauf des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2024/1980 abgeschlossen sein. Dieser Zeitraum sollte daher um sechs Monate, vom 15. Juli 2026 bis zum 15. Januar 2027, verlängert werden.
Der Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2024/1455 muss um acht Monate, vom 21. November 2026 bis zum 21. Juli 2027, verlängert werden.
Die Lieferung bestimmter Ausrüstung an die Streitkräfte der Republik Moldau hat sich verzögert und wird erst nach dem Ende des Durchführungszeitraums des…
Die Lieferung eines Teils der Ausrüstung an die Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien hat sich verzögert und wird erst nach Ablauf des…
Die Lieferung bestimmter Ausrüstung an die Streitkräfte der Republik Moldau hat sich verzögert und wird erst nach dem Ende des Durchführungszeitraums des…
Die Lieferung bestimmter spezifischer Ausrüstung an die Streitkräfte der Republik Moldau verzögert sich über das Ende des Durchführungszeitraums des Beschlusses…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die darin enthaltenen Maßnahmen bis zum 6. März 2026 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.