Erwägungsgrund 1 32026D1316
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2026/894 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse gemäß Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags zum Zweck der Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia), einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zu fassen.