Erwägungsgrund 4 32025D2369BESCHLUSS (GASP) 2025/2369 DES RATES vom 20. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32024D0383BESCHLUSS (GASP) 2024/383 DES RATES vom 22. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32025D1481BESCHLUSS (GASP) 2025/1481 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32026D1226BESCHLUSS (GASP) 2026/1226 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32025D1199BESCHLUSS (GASP) 2025/1199 DES RATES vom 12. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/254 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Der Beschluss (GASP) 2024/254 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32026D1837BESCHLUSS (GASP) 2026/1837 DES RATES vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —