Art. 1 Nr. 1 32026D2136BESCHLUSS (GASP) 2026/2136 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/1554 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Dschibutis
Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D1334BESCHLUSS (GASP) 2022/1334 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 Buchst. a 32026D1334BESCHLUSS (GASP) 2026/1334 DES RATES vom 12. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D1285BESCHLUSS (GASP) 2022/1285 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung: