Erwägungsgrund 2 32026D1346
Die vollständige Durchführung der geplanten Unterstützung der beninischen Streitkräfte wird erst nach Ablauf des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2024/1980 abgeschlossen sein. Dieser Zeitraum sollte daher um sechs Monate, vom 15. Juli 2026 bis zum 15. Januar 2027, verlängert werden.