BESCHLUSS (EU) 2026/1347 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und hat am 4. September 2025 eine Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 18 32026D1347
Erwägungsgrund 18 32026D1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen