Erwägungsgrund 4 32026D1360
Auf Grundlage der Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2027 verlängert werden sollten.
Auf Grundlage der Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2027 verlängert werden sollten.