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Der Unterausschuss für geografische Angaben hat die Liste der neu eingetragenen geografischen Angaben, deren Aufnahme in Anhang X des Abkommens vorgeschlagen wird, ebenso geprüft wie die vorgeschlagenen Korrekturen und Löschungen von Namen, die derzeit in dem genannten Anhang aufgeführt, aber im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien nicht mehr geschützt sind. Die Vertragsparteien haben das Einspruchsverfahren und die Prüfung des geänderten Verzeichnisses im Einklang mit Artikel 231 Absätze 3 und 4 des Abkommens abgeschlossen.
Der Unterausschuss für geografische Angaben hat die Liste der neu eingetragenen geografischen Angaben, deren Aufnahme in Anhang X des Abkommens vorgeschlagen…
Der Unterausschuss für geografische Angaben hat die Liste der neu eingetragenen geografischen Angaben, deren Aufnahme in Anhang X des Abkommens vorgeschlagen…
Der Unterausschuss für geografische Angaben prüfte auch die Liste der neuen geografischen Angaben, die in die Anhänge XXX-C und XXX-D des Abkommens aufgenommen…
Der Unterausschuss prüfte ferner die vorgeschlagenen Änderungen der Listen der geografischen Angaben in den Anhängen XXX-C und XXX-D des Abkommens, die zuletzt…
Die Vertragsparteien haben ihre Überprüfung und ihr für die Annahme des Beschlusses durch den Unterausschuss für geografische Angaben im Rahmen des Abkommens…
Gemäß Artikel 232 des Abkommens können nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach Prüfung der neuen geografischen Angaben gemäß Artikel 231 Absätze 3 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.