Erwägungsgrund 1 32026D1381
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2026/444 wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada zur Festlegung der Bedingungen für die Beteiligung von kanadischen Rechtsträgern und Gütern mit Ursprung in Kanada an Beschaffungen im Rahmen des SAFE-Instruments (im Folgenden „SAFE-Abkommen“) am 14. Februar 2026 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und wird seit dem 13. April 2026 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.