Erwägungsgrund 1 32025D2134
Am 19. Mai 2025 und am 23. Juni 2025 schloss die Union mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland bzw. mit Kanada eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft als Ergebnis der jüngsten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs mit beiden Ländern. Diese Länder (im Folgenden „Partnerländer“) haben gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates förmlich ersucht, Verhandlungen mit der Union über den Abschluss bilateraler Abkommen aufzunehmen.