Erwägungsgrund 1 32026D1407
Am 24. Februar 2022 begann Russland eine unprovozierte und ungerechtfertigte, groß angelegte militärische Invasion der Ukraine. Daraufhin flohen Millionen von Menschen aus der Ukraine, und mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates wurde das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine festgestellt und ein vorübergehender Schutz eingeführt. Der Zustrom der Menschen, die wegen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, stellt im Hinblick auf die Bereitstellung ausreichender humanitärer Hilfe und die Deckung des Grundbedarfs dieser Personen nach wie vor eine Herausforderung für die betroffenen Mitgliedstaaten dar.