Art. 3 32026D1430BESCHLUSS (EU) 2026/1430 DES RATES vom 22. Juni 2026 über den im Namen der Union auf der neunten Tagung des Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Ad-hoc-Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D1911BESCHLUSS (EU) 2026/1911 DES RATES vom 13. Juli 2026 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschuss hinsichtlich Beschluss Nr. 1/2026 zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D1412BESCHLUSS (EU) 2024/1412 DES RATES vom 19. Februar 2024 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) im Namen der Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D1510BESCHLUSS (EU) 2026/1510 DES RATES vom 11. Mai 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D1172BESCHLUSS (EU) 2026/1172 DES RATES vom 24. Februar 2026 über die Unterzeichnung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2022
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D1133BESCHLUSS (EU) 2026/1133 DES RATES vom 18. Mai 2026 über den Abschluss — im Namen der Union — des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und über den Abschluss — im Namen der Union — des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island als zweiter Partei und dem Königreich Norwegen als dritter Partei betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.