Art. 2 32025D1430BESCHLUSS (EU) 2025/1430 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (RED II) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D1430BESCHLUSS (EU) 2020/1430 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1303BESCHLUSS (EU) 2026/1303 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr hinsichtlich der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen, der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Güterwagen“ und zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Annahme eines Einheitlichen Formats für Zertifikate und zur Änderung der Einheitlichen Technischen Vorschriften zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0303BESCHLUSS (EU) 2026/303 DES RATES vom 8. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Änderung von Anhang II des Beschlusses Nr. 2019/3 betreffend die Vorschriften zum Mutterschaftsurlaub im Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Anahme in Kraft.
Art. 3 32026D1350BESCHLUSS (EU) 2026/1350 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Ernennung stellvertretender Mitglieder des Ausschusses der Regionen für den Zeitraum vom 8. Juni 2026 bis zum 25. Januar 2030 und zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.