Art. 1 32019D1911BESCHLUSS (EU) 2019/1911 DES RATES vom 8. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 16, 17, 21, 29, 43, 44, 48, 53, 55, 58, 67, 74, 80, 83, 85, 86, 98, 107, 112, 113, 115, 116, 123, 129, 135, 148, 149 und 150, den Vorschlag für Anpassungen der Globalen Technischen Regelung (GTR) Nr. 2, des Vorschlags für Anpassungen der gemeinsamen Entschließung MR.1, der Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolutionen R.E.3 und R.E.5 und der Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 179. Sitzung der WP.29 vom 12. bis 14. November 2019 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses…
Erwägungsgrund 10 32022D0549BESCHLUSS (EU) 2022/549 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 10 32023D2193BESCHLUSS (EU) 2023/2193 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits oder anschließend eingesetzten Arbeitsgruppen in Bezug auf die Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme einer Geschäftsordnung für Arbeitsgruppen festzulegen.
Art. 1 32020D0287BESCHLUSS (EU) 2020/287 DES RATES vom 27. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 10, 26, 28, 46, 48, 51, 55, 58, 59, 62, 79, 90, 106, 107, 110, 117, 121, 122, 128, 144, 148, 149, 150, 151 und 152, den Vorschlägen für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 3, 6 und 16, dem Vorschlag für Änderungen der Gesamtresolution R.E.5 und den Vorschlägen für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 180. Sitzung der WP.29 vom 10. bis 12. März 2020 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses…
Erwägungsgrund 4 32019D0299BESCHLUSS (EU) 2019/299 DES RATES vom 12. Februar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushalts- und Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu dessen Beschlüssen über bestimmte Personalangelegenheiten zu…
Erwägungsgrund 5 32019D1911BESCHLUSS (EU) 2019/1911 DES RATES vom 8. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 16, 17, 21, 29, 43, 44, 48, 53, 55, 58, 67, 74, 80, 83, 85, 86, 98, 107, 112, 113, 115, 116, 123, 129, 135, 148, 149 und 150, den Vorschlag für Anpassungen der Globalen Technischen Regelung (GTR) Nr. 2, des Vorschlags für Anpassungen der gemeinsamen Entschließung MR.1, der Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolutionen R.E.3 und R.E.5 und der Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den in der WP.29 im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der Vorschläge für UN-Regelungen festzulegen, da diese Regelungen…