Erwägungsgrund 2 32026D1430
Gemäß Artikel 16 § 10 des COTIF hat der Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit (im Folgenden „Ad-hoc-Ausschuss“) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) auf seiner sechsten Tagung am 18. April 2024 seine Geschäftsordnung angenommen. Gemäß Artikel 30 dieser Geschäftsordnung kann der Ad-hoc-Ausschuss seine Geschäftsordnung ändern.