Beschluss (EU) 2026/1435 der Kommission vom 26. Juni 2026 zu den von der Französischen Republik mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über die Vernichtung unverkaufter Produkte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 4364) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an Frankreich gerichtet.
Art. 4 32026D1435
Art. 4 32026D1435Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen