Erwägungsgrund 1 32026D1460
Die Vertragsparteien erkennen die bestehende formelle Zusammenarbeit bei dem mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Weltraumprogramm der Union an. Sie möchten auf dieser starken Partnerschaft aufbauen und die Zusammenarbeit auf die Komponente „staatliche Satellitenkommunikation“ (GOVSATCOM-Komponente) des Weltraumprogramms der Union und auf das mit der Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Programm für sichere Konnektivität (im Folgenden „Programm für sichere Konnektivität“) ausweiten.