Erwägungsgrund 5 32026D1462
Mit dem Beschluss (EU) 2025/2324 des Rates wurde der Jahresbeitrag der Vertragsparteien zum EEF für das Jahr 2026 auf 700000000 EUR für die Europäische Kommission festgesetzt. Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF mit der ersten Tranche 2025 abgerufen.