Art. 1 Nr. 2 32021D1066BESCHLUSS (GASP) 2021/1066 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2022.“
Art. 1 32026D2103BESCHLUSS (GASP) 2026/2103 DES RATES vom 15. September 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2014/145/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 22. September 2026.“
Art. 1 Nr. 2 32026D1467BESCHLUSS (GASP) 2026/1467 DES RATES vom 29. Juni 2026 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. September 2026.“
Art. 1 Nr. 2 32025D1284BESCHLUSS (GASP) 2025/1284 DES RATES vom 26. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2026.“
Art. 1 32026D1360BESCHLUSS (GASP) 2026/1360 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2027.“