Erwägungsgrund 3 32026D1076BESCHLUSS (EU) 2026/1076 DES RATES vom 5. Mai 2026 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32006D0580BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2006 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits (2006/580/EG)
Das Abkommen ist daher zu unterzeichnen und zu genehmigen —
Erwägungsgrund 3 32012D0231BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch und des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch (2012/231/EU)
Die Abkommen sollten unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0645BESCHLUSS DES RATES vom 10. Oktober 2012 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (2012/645/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32025D0633BESCHLUSS (EU) 2025/633 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32006D0232BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein (2006/232/EG)
Das Abkommen sollte daher genehmigt werden.