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Der Anhang des Abkommens wurde zuletzt durch den Beschluss Nr. 1/2013 des Gemischten Ausschusses geändert. Seit der Annahme dieses Beschlusses hat die Union eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, während bestimmte im Anhang des Abkommens aufgeführte Rechtsakte aufgehoben wurden. Der Gemischte Ausschuss soll im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderungg des Anhangs des Abkommens annehmen, um die neuen Rechtsakte, die in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, aufzunehmen und die aufgehobenen Rechtsakte zu streichen (im Folgenden „Beschluss des Gemischten Ausschusses“).
Seit Inkrafttreten des Abkommens am 1. Mai 2004 hat die Union eine Reihe von Rechtsakten erlassen, die in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, und einige…
Seit dem Abschluss der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen wurden mehrere in Anhang III und Anhang XVI des Abkommens aufgeführte Rechtsakte der Union…
Der Anhang des Abkommens wurde zuletzt durch den Beschluss Nr. 1/2013 des mit dem Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses EU-Monaco (im Folgenden…
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Abkommens wird der Anhang des Abkommens vom mit dem Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss geändert, um sicherzustellen, dass…
Dementsprechend muss der durch das Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss einen Beschluss über die Ersetzung des Anhangs durch einen neuen Anhang fassen, der…
Seit der Annahme des Beschlusses Nr. 1/2017 wurden mehrere Rechtsakte der Union, die in Anhang XI-B des Abkommens aufgeführt sind, aufgehoben, und einige dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.