Erwägungsgrund 3 32026D1537
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates wurden Herr Frédéric BAAB und Frau Yvonne FARRUGIA aufgrund des Vorschlags von Frankreich bzw. von Malta für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren bis zum 28. Juli 2026 zum Europäischen Staatsanwalt der EUStA ernannt.