Art. 2 32023D1568BESCHLUSS (GASP) 2023/1568 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D1555BESCHLUSS (EU) 2023/1555 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2023 darüber, den Behörden der Schweiz Zugang zur Europäischen Besatzungsdatenbank und zur Europäischen Schiffsdatenbank zu gewähren
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D1665BESCHLUSS (EU) 2023/1665 DER KOMMISSION vom 28. August 2023 zur Berichtigung des Beschlusses (EU) 2023/1409 zur Anweisung des Zentralverwalters des Unionsregisters, den Unionsüberschuss nach dem Ende des zweiten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls an die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich zurückzuübertragen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D1716BESCHLUSS (GASP) 2023/1716 DES RATES vom 8. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D1548BESCHLUSS (EU) 2023/1548 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 1. Juni 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF/2023/000 TA 2023 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D1500BESCHLUSS (GASP) 2023/1500 DES RATES vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.