Erwägungsgrund 6 32026D1548
Da das Protokoll eine Laufzeit von mehr als einem Haushaltsjahr hat, können die damit verbundenen Mittelbindungen gemäß Artikel 112 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Laufzeit des Protokolls auf jährliche Zahlungen aufgeteilt werden.