Erwägungsgrund 4 32026D1552
Die estnische Regierung hat Frau Katrin KRAUSE, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Harku Vallavolikogu liige (Mitglied des Gemeinderates der Landgemeinde Harku), auf der Grundlage eines anderen nationalen Mandats erneut als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen —