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Um eine einheitliche Durchführung des Forschungsprogramms im Jahr 2026 zu gewährleisten, sollte die Entscheidung 2008/376/EG weiterhin für die Finanzierung von Maßnahmen gelten, die sich aus Vorschlägen ergeben, die im Rahmen von bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlichten Aufforderungen eingereicht wurden.
Die Entscheidungen 2003/77/EG und 2008/376/EG werden aufgehoben. Die Entscheidung 2008/376/EG gilt jedoch noch für die Finanzierung von Maßnahmen, zu denen die…
Die Verordnung (EG) Nr. 3/2008 gilt weiterhin für diejenigen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, deren Finanzierung von der Kommission vor dem 1.…
Unterstützungsmaßnahmen und Operationen, die vor dem 31. Dezember 2027 eingeleitet wurden, aber bis zu diesem Datum nicht abgeschlossen sind, sollten über…
Aus Gründen der Kohärenz sollten die mit der vorliegenden Verordnung an der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 vorgenommenen Änderungen, die den mit der Richtlinie…
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere unter Einhaltung des Gemeinsamen…
Da der Beschluss (EU) 2024/1209 (EZB/2024/11) und die Leitlinie (EU) 2024/2616 (EZB/2024/20) ab dem 1. Dezember 2024 gelten werden, sollten die Bestimmungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.