Art. 27 32026D1561
Beschluss über die Billigung der Finanzierung bestimmter Forschungsprojekte
Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt zur Billigung der Finanzierung von Forschungsprojekten, soweit sich der im Rahmen dieses Forschungsprogramms für die Unionsbeteiligung veranschlagte Betrag auf 5 Mio. EUR oder mehr beläuft.Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 28 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.