Erwägungsgrund 1 32026D1691
Mit dem Beschluss erteilte der Rat seine Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Abkommens in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen“), einschließlich seiner Bestimmungen über die vorläufige Anwendung, hinsichtlich der unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) fallenden Angelegenheiten.