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Am 29. Mai 2026 teilte Ungarn der Kommission seine Absicht mit, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA zu beteiligen.
Am 5. Juni 2024 teilte Schweden der Kommission seine Absicht mit, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA zu beteiligen.
Am 5. Januar 2024 teilte Polen der Kommission seine Absicht mit, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA zu beteiligen.
Die Beteiligung Ungarns an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA wird bestätigt.
In dem Schreiben, mit dem Ungarn der Kommission seine Absicht mitgeteilt hat, sich der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA anzuschließen, hat…
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1952 der Kommission wurde die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2018/1103 der Kommission wurde die Beteiligung Maltas an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.