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Mit dem Beschluss (EU) 2024/1952 der Kommission wurde die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1952 der Kommission wurde die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Am 5. Juni 2024 teilte Schweden der Kommission seine Absicht mit, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA zu beteiligen.
Die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA wird bestätigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission vom 29. Februar 2024 wurde die Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA…
Mit dem Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission wurde die Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission wurde die Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.