Erwägungsgrund 2 32026D1707
In seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 hat der Europäische Rat entschieden alle jüngsten hybriden Angriffe gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilt. Angesichts der anhaltenden hybriden Kampagnen durch feindselige Akteure, insbesondere Russland und Belarus, hat der Europäische Rat vordringliche und intensivierte Anstrengungen gefordert, um die Resilienz zu stärken, die Vorsorge zu verbessern, kritische Infrastruktur zu schützen sowie hybride Angriffe zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren.