Erwägungsgrund 2 32026D1767
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2026. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2027 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2026. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2027 verlängert werden.