Erwägungsgrund 2 32026D1715BESCHLUSS (GASP) 2026/1715 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2081
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und es sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender…
Erwägungsgrund 5 32026D1152BESCHLUSS (GASP) 2026/1152 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/976
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von 21 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum 29. Februar…
Erwägungsgrund 4 32007D0427BESCHLUSS 2007/427/GASP DES RATES vom 18. Juni 2007 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Ausgehend von einer Überprüfung der Gemeinsamen Aktion 2007/87/GASP sollte das Mandat des EUSR bis zum 29. Februar 2008 verlängert werden. Daher sollte ein…
Art. 5 Abs. 1 32021D1012BESCHLUSS (GASP) 2021/1012 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Horn von Afrika
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31.…
Erwägungsgrund 2 32026D0354BESCHLUSS (GASP) 2026/354 DES RATES vom 11. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/144 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2028…