Art. 5 32021D1012
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. August 2022 beläuft sich auf 2750000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2024 beläuft sich auf 4744381,14 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR für den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2026 beläuft sich auf 5098000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2027 beläuft sich auf 2701444,65 EUR.
Die Ausgaben werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Über die Verwaltung der Ausgaben wird ein Vertrag zwischen dem EUSR und der Kommission geschlossen. Der EUSR ist gegenüber der Kommission für alle Ausgaben rechenschaftspflichtig.