Art. 1 32025D1987BESCHLUSS (GASP) 2025/1987 DES RATES vom 29. September 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion
Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/963 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32026D2179BESCHLUSS (GASP) 2026/2179 DES RATES vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1455 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2024/1455 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32021D1025BESCHLUSS (GASP) 2021/1025 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/809 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32020D1066BESCHLUSS (GASP) 2020/1066 DES RATES vom 20. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32025D2436BESCHLUSS (GASP) 2025/2436 DES RATES vom 1. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Der Beschluss (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert: