Art. 2 32026D1715BESCHLUSS (GASP) 2026/1715 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2081
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2179BESCHLUSS (GASP) 2026/2179 DES RATES vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1455 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1718BESCHLUSS (GASP) 2026/1718 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Horn von Afrika und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1012
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1721BESCHLUSS (GASP) 2026/1721 DES RATES vom 13. Juli 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1917BESCHLUSS (GASP) 2015/1917 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 20. Oktober 2015 über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (EUCAP Sahel Mali/4/2015)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.