Art. 11 32026D1726
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte erstattet dem Hohen Vertreter und dem PSK regelmäßig Bericht. Der Sonderbeauftragte erstattet erforderlichenfalls auch Arbeitsgruppen des Rates Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Der Sonderbeauftragte kann zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments mit herangezogen werden.